Unsere Mitgliedsanlagen
ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Mit über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB = Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke) als Mitglieder vertritt ITAD mehr als 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität. Sie verwerten jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Durch die Produktion von Strom und (Fern-)Wärme sowie die Rückgewinnung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen werden Emissionen und Ressourcen eingespart. Damit sind sie nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, sondern auch ein Garant der Daseinsvorsorge und Partner der Kommunalen Wärmeplanung. ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.
https://www.itad.de/ueber-uns/anlagen
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ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Mit über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB = Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke) als Mitglieder vertritt ITAD mehr als 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität. Sie verwerten jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Durch die Produktion von Strom und (Fern-)Wärme sowie die Rückgewinnung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen werden Emissionen und Ressourcen eingespart. Damit sind sie nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, sondern auch ein Garant der Daseinsvorsorge und Partner der Kommunalen Wärmeplanung. ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.
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